Der Bundesgerichtshof hat die Rechte von Trennungs-Kindern gestärkt, mit einer Änderung bei den Betreuungskosten für Kinder. Alleinerziehende von minderjährigen Kindern können jetzt deutlich mehr Unterhalt bekommen. Elternteile die alleinerziehend sind können nun Kosten für den Kindergarten als Mehrbedarf geltend machen.
Nun müssen für die Betreuung der minderjährigen Kinder in einem Kindergarten beide Elternteile bezahlen und zwar einkommensabhängig. Das wird viele Alleinerziehende von kleinen Kindern freuen, denn diese können nun mit höheren Unterhaltszahlungen rechnen. Und kennt man die finanzielle Situation von Alleinerziehenden ist dies ein gutes Urteil.
Bisher ging es nach der alten Rechtssprechung wonach die Kosten für den Kindergarten für den halben Tag durch die Düsseldorfer Tabelle abgedeckt sind, nur wenn es über diesen halben Tag hinausgeht, musste dass unter den Eltern einkommensabhängig verteilt werden.
Wie man nachlesen kann muss ein Unterhaltspflichtiger für Kids unter 5 Jahren so zwischen 280 und 450 Euro bezahlen, dies wird sich allerdings nun ändern. Beiträge für den Kindergarten sind in den Beiträgen für den Unterhalt nicht enthalten. Mit dem Unterhalt nach der Düsseldorfer Tabelle sind allerdings die Verpflegungskosten abgegolten, wie in dem Urteil Az. XII ZR 65/07 nachzulesen ist.
Seit mehr als einem Jahr gibt es ein neues Unterhaltsrecht, was vorsieht dass ein Ehegatte der geschieden ist, für mindestens 3 Jahre nach der Geburt für die Erziehung eines gemeinsamen Kindes Unterhalt verlangen kann. Diese Dauer von 3 Jahren kann durch bestimmte Gründe verlängert werden, dabei sind aber die Bedürfnisse und Belange des Kindes zu berücksichtigen. Nach dem alten Recht konnte Ehepartner viel länger Unterhalt verlangen als es nun nach dem 1.1.2008 möglich ist.
Dienstag, 16. Juni 2009
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